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   BVerwG, 16.09.1977 - IV B 4.77   

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https://dejure.org/1977,3585
BVerwG, 16.09.1977 - IV B 4.77 (https://dejure.org/1977,3585)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1977 - IV B 4.77 (https://dejure.org/1977,3585)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1977 - IV B 4.77 (https://dejure.org/1977,3585)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund einer Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung - Baurechtmäßigkeit von Fischerhütten - Anforderungen an die Darlegung von Revisionsgründen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.03.1973 - IV B 96.72

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen die Genehmigung der Erweiterung eines

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 4 B 4.77
    Denn eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO läge nur vor, wenn die Rechts auffassung, die dem Berufungsurteil zugrunde liegt, von der im Urteil des Senats vom 3. November 1972 ausgesprochenen Rechtsauffassung abwiche (vgl. Beschlüsse vom 7. März 1963 - BVerwG VIII B 19.63 - , vom 29. Dezember 1969 - BVerwG VI B 39.69 - und vom 15. März 1973 - BVerwG IV B 96.72 -).
  • BVerwG, 29.12.1969 - VI B 39.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anrechnung eines

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 4 B 4.77
    Denn eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO läge nur vor, wenn die Rechts auffassung, die dem Berufungsurteil zugrunde liegt, von der im Urteil des Senats vom 3. November 1972 ausgesprochenen Rechtsauffassung abwiche (vgl. Beschlüsse vom 7. März 1963 - BVerwG VIII B 19.63 - , vom 29. Dezember 1969 - BVerwG VI B 39.69 - und vom 15. März 1973 - BVerwG IV B 96.72 -).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 18.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 4 B 4.77
    Die für die Zulassung der Revision allein geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 18.72 - (DÖV 1973, 349) liegt schon deshalb nicht vor, weil diese Entscheidung nicht die Frage der Baurechtmäßigkeit von Fischerhütten behandelt und deshalb auch nicht die ihr von der Beschwerde zugeschriebenen Ausführungen enthält.
  • BVerwG, 07.03.1963 - VIII B 19.63

    Berechtigung zur Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen als Vertriebener

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 4 B 4.77
    Denn eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO läge nur vor, wenn die Rechts auffassung, die dem Berufungsurteil zugrunde liegt, von der im Urteil des Senats vom 3. November 1972 ausgesprochenen Rechtsauffassung abwiche (vgl. Beschlüsse vom 7. März 1963 - BVerwG VIII B 19.63 - , vom 29. Dezember 1969 - BVerwG VI B 39.69 - und vom 15. März 1973 - BVerwG IV B 96.72 -).
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